Kosten & Versicherung

Infos zur Verrechnung mit Sozialversicherungsträgern, Kostenersatz und Direktverrechnung

Medfinity legt großen Wert auf Transparenz bei Kosten und Abrechnung. Nachfolgend finden Sie eine übersichtliche Zusammenfassung, wie die Verrechnung telemedizinischer Leistungen funktioniert, welche Rückerstattungen durch Sozial- und Zusatzversicherungen möglich sind und wann eine Direktverrechnung in Anspruch genommen werden kann. So wissen Sie bereits vor der Buchung, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Erstattungsmöglichkeiten bestehen.

Kurz & übersichtlich

1. Verrechnung mit Sozialversicherungsträgern

Für alle medizinischen Leistungen stellt Medfinity leistungscodierte Wahlarzt-Honorarnoten aus.
Diese können bei den österreichischen Sozialversicherungsträgern (ÖGK, BVAEB, SVS, KFA) eingereicht werden.

Die tatsächliche Höhe der Rückerstattung kann je nach Versicherungsträger variieren.

2. Kostenersatz durch private Krankenversicherungen

Viele Zusatzversicherungen übernehmen telemedizinische Leistungen ganz oder teilweise.

Die konkrete Erstattung hängt vom individuellen Tarif, der Jahreshöchstleistung und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.

Wir empfehlen, vorab Rücksprache mit Ihrer Zusatzversicherung zu halten.

3. Direktverrechnung - UNIQA Akut-Versorgt (Kinder)

Im Rahmen von UNIQA Akut-Versorgt ist für Kinder bereits eine Direktverrechnung mit der UNIQA möglich. Hierfür einfach so wie für einen Termin vor Ort das UNIQA Kundenservice unter +43 50677-670 kontaktieren und einen Link zur Soforthilfe Medfinity Kids Uniqa Akut versorgt erhalten. 

Weitere Versicherungspartner befinden sich in Vorbereitung und werden schrittweise angebunden.